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BARRIEREFREIHEIT

Finanzberatung soll für alle zugänglich sein.

Wir möchten unsere Informationen und digitalen Angebote möglichst verständlich, wahrnehmbar und einfach bedienbar bereitstellen. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, unterstützen wir Sie gerne persönlich.

INFORMATION FÜR VERBRAUCHER

Information zur Vermittlung von Verbraucherverträgen

Das offizielle Informationsblatt erläutert die Vermittlungsdienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, den Umgang mit Beschwerden, die Merkmale der Barrierefreiheit sowie die zuständige Marktüberwachungsstelle.

Vermittlung von Verbraucherverträgen

Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

PDF · 5 Seiten · Stand 28. Juni 2025

UNSER ANSPRUCH

Vier Grundsätze für einen leichteren Zugang

Wahrnehmbarkeit

Informationen sollen auch mit Vergrößerung, guten Kontrasten und verständlichen Alternativtexten erfassbar sein.

Bedienbarkeit

Navigation, Links und Formulare sollen möglichst mit Tastatur und unterstützenden Technologien nutzbar sein.

Verständlichkeit

Texte, Beschriftungen und Abläufe sollen klar, nachvollziehbar und verständlich aufgebaut sein.

Robustheit

Die technische Struktur soll mit unterschiedlichen Browsern und assistiven Technologien zusammenarbeiten.

DIGITALES ANGEBOT

Barrierefreiheit wird fortlaufend weiterentwickelt.

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung dieser Website berücksichtigen wir unter anderem verständliche Inhalte, gut erkennbare Bedienelemente, Alternativtexte, Tastaturbedienung, anpassbare Darstellungen und ausreichende Kontraste.

Hinweis zu externen Inhalten

Einzelne Rechner, Karten, Marktinformationen oder andere eingebundene Dienste werden von externen Anbietern bereitgestellt. Bei diesen Inhalten können trotz unserer Bemühungen Einschränkungen bestehen. Wenn Sie eine Funktion nicht nutzen können, stellen wir Ihnen die Informationen oder Unterstützung nach Möglichkeit auf einem anderen Weg bereit.

IHR HINWEIS HILFT UNS

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen?

Wenn Sie Inhalte nicht wahrnehmen, bedienen oder verstehen können, teilen Sie uns dies bitte mit. Beschreiben Sie möglichst, auf welcher Seite und bei welcher Funktion das Problem auftritt. Wir bemühen uns, Ihnen eine zugängliche Alternative anzubieten.

Telefon: 0170 4068019

ZUSTÄNDIGE STELLE

Marktüberwachung nach dem BFSG

Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Dienstleistung die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)

Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

Persönliche Unterstützung gewünscht?

Gerne unterstützen wir Sie telefonisch, digital oder persönlich vor Ort.